Unser
Konferenzraum

36 SITZPLÄTZE

Komfortable Bestuhlung für Schulungen, Seminare und Workshops.

2 SEPARATE BESPRECHUNGSRÄUME

Komfortable Bestuhlung für Schulungen, Seminare und Workshops.

INTERAKTIVE,
ANDROID-BASIERTE PRÄSENTATIONSTECHNIK

Modern, intuitiv und perfekt für dynamische Präsentationen.

Kostenfreie
Parkplätze

Direkt für Sie und für Ihre Gäste

SEPARATE Teeküche

Mit Kühlschrank, Spüle und Kaffeevollautomat - für Ihre Pausen und Erfrischungen.

CATERING
AUF ANFRAGE

Gerne organisieren wir für Sie das passende Catering.

Schulungs- und Konferenzraum

Raum für Wissen. Austausch. Erfolg.

Mieten Sie unseren modernen Schulungs- und Konferenzraum – flexibel, komfortabel und professionell. Tageweise. Unkompliziert.

Genießen Sie unsere Vorteile:

  • Helle Räumlichkeiten
    Lichtdurchflutete Räume für eine angenehme und produktive Atmosphäre.
  • Highspeed WLAN
    Schnelles und stabiles Internet inklusive.
  • Flexibel & unkomplizert
    Buchen Sie Ihren Wunschtermin einfach und bequem – tageweise.
  • Kostenfreie Parkplätze
    Direkt am Gebäude für Sie und Ihre Gäste.

Eröffnungsangebot

300,- €/Tag

zzgl. MwSt. (exklusive Catering)

Ab dem 3. Tag: -10%
Ab dem 5. Tag: -20%

Unsere Mietbedingungen:

Diese Mietbedingungen gelten für die Anmietung der Schulungs- und Konferenzräume der ITC Industrie- und Technologiepark Heckert GmbH Chemnitz.

 

Die Buchungsanfrage der Mietpartei stellt ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Der Mietvertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung des Vermieters in Textform zustande.

Der Vermieter überlässt der Mietpartei den Schulungs- und Konferenzraum einschließlich der vereinbarten Ausstattung (Mobiliar, Präsentationstechnik, WLAN, Teeküche und Besprechungsräume) für den in der Buchungsbestätigung genannten Zeitraum.

Die Mietpartei ist berechtigt das vorhandene Mobiliar den individuellen Anforderungen entsprechend anders anzuordnen. Sollen Tische und/oder Stühle durch den Vermieter für die Mietzeit entfernt werden, ist dies rechtzeitig vor Mietbeginn dem Vermieter anzuzeigen.

Vor Beginn der Nutzung erfolgt durch den Vermieter eine Einweisung in die vorhandene Präsentations- und Veranstaltungstechnik. Die technische Ausstattung darf ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend dieser Einweisung genutzt werden.

Eigenmächtige Änderungen, Umstellungen oder Eingriffe an der technischen Ausstattung, insbesondere an Hard- oder Software, Verkabelungen oder sonstigen technischen Einrichtungen, sind nicht gestattet. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Vermieter oder durch von ihm beauftragte Personen vorgenommen werden.

 

Die Mieträume dürfen ausschließlich für den bei der Buchung angegebenen Zweck, insbesondere für Schulungen, Seminare, Besprechungen, Konferenzen oder vergleichbare Veranstaltungen, genutzt werden.

Eine Änderung des Nutzungszwecks bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

Nutzungen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen, brandschutzrechtliche Bestimmungen oder die Hausordnung verstoßen, sind unzulässig.

Die Vermietung erfolgt tageweise. Die vereinbarte Nutzungszeit beträgt montags bis freitags jeweils von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Dies gilt auch bei einer mehrtägigen Anmietung.

Eine Nutzung außerhalb dieser Zeiten ist nur nach vorheriger Abstimmung und mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten, insbesondere für Empfangs-, Sicherheits- oder Schließdienste, werden der Mietpartei gesondert in Rechnung gestellt.

Eine Schlüsselübergabe an die Mietpartei erfolgt nicht. Das Öffnen und Verschließen der Räumlichkeiten wird durch das Empfangspersonal des Vermieters sichergestellt.

Bei einer mehrtägigen Anmietung dürfen Gegenstände der Mietpartei zwischen den einzelnen Nutzungstagen in den angemieteten Räumen verbleiben. Eine Verwahrung durch den Vermieter ist damit nicht verbunden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

Die Mietpartei haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für sämtliche Schäden, die während der Mietzeit durch sie selbst, ihre Mitarbeitenden, Teilnehmenden, Beauftragten oder sonstige von ihr eingeladenen Personen schuldhaft verursacht werden.

Dies gilt insbesondere für Schäden an:

  • Mobiliar,
  • Präsentationstechnik,
  • Teeküche,
  • Türen, Fenstern und Bodenbelägen,
  • sonstiger Einrichtung des Konferenzraums.

 

Die Mietpartei verpflichtet sich, entstandene Schäden unverzüglich anzuzeigen.

Die Mietpartei bestätigt, dass für die Nutzung der Mieträume ein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz besteht, der insbesondere Personen- und Sachschäden abdeckt. Auf Verlangen des Vermieters ist ein entsprechender Versicherungsnachweis vorzulegen.

Eine Kaution wird nicht erhoben.

Schäden oder außergewöhnliche Verschmutzungen werden nach tatsächlichem Reparatur-, Ersatz- oder Reinigungsaufwand berechnet. Der Vermieter kann hierfür Fotos, Kostenvoranschläge oder Rechnungen als Nachweis verwenden.

Die Mieträume werden der Mietpartei in einem für die vereinbarte Nutzung geeigneten Zustand überlassen. Erkennbare Mängel oder Beschädigungen sind der Mietpartei bei Übernahme unverzüglich mitzuteilen beziehungsweise von dieser unverzüglich anzuzeigen.

 

Während der Mietzeit auftretende Mängel, insbesondere an der technischen Ausstattung, sind dem Vermieter ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.

Der Raum ist in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Insbesondere sind:

  • Tische und Stühle in die ursprüngliche Anordnung zurückzustellen,
  • mitgebrachte Gegenstände/selbst angebrachte Beschilderung zu entfernen
  • grobe Verunreinigungen zu entfernen
  • Fenster zu schließen,
  • Beleuchtung auszuschalten

 

Beschädigungen oder sonstige besondere Vorkommnisse sind dem Vermieter spätestens bei Rückgabe mitzuteilen.

Die übliche Endreinigung ist im Mietpreis enthalten.

Zusätzliche Reinigungskosten infolge außergewöhnlicher Verschmutzungen werden der Mietpartei nach Aufwand berechnet.

Im Falle einer mehrtägigen ununterbrochenen Mietdauer erfolgt eine Zwischenreinigung auf Verlangen der Mietpartei.

 

Die technische Ausstattung ist pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.

Eigenmächtige Veränderungen an Hard- oder Software, Verkabelung oder sonstigen technischen Einrichtungen sind nicht gestattet.

Die maximale Belegung beträgt 36 Personen.

Aus Gründen des Brandschutzes darf diese Personenzahl nicht überschritten werden.

Eine Stornierung durch die Mietpartei ist in Textform, insbesondere per E-Mail an info@itc-heckert.de, mitzuteilen.

Für Stornierungen gelten folgende Regelungen:

  • bis einschließlich 7 Kalendertage vor Mietbeginn: kostenfrei
  • 6 bis 2 Kalendertage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
  • ab 1 Kalendertag vor Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Mietpreises

Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden oder eintreten, die eine Durchführung der Veranstaltung unzumutbar oder rechtlich unzulässig machen. Dies gilt insbesondere bei erheblichen Sicherheitsbedenken, behördlichen Untersagungen, Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder brandschutzrechtliche Vorgaben sowie bei einer von der Buchung wesentlich abweichenden Art oder Durchführung der Veranstaltung.

Kann die Veranstaltung aus Gründen, die keine der Vertragsparteien zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen, nicht durchgeführt werden, werden bereits geleistete Mietzahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Der Vermieter ist berechtigt, den Zustand der Räumlichkeiten vor und nach jeder Vermietung fotografisch zu dokumentieren.

Die Aufnahmen dienen ausschließlich der Beweissicherung im Falle von Schäden oder außergewöhnlichen Verschmutzungen.